Herr RA Muth betreut auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts im wesentlichen:
Auf dem Gebiet der Zwangsverwaltung wird Herr RA Muth vom Amtsgericht als Zwangsverwalter bestellt.
Auf den Gebieten des Arbeits-, Erb- und Zivilrechts werden im wesentlich Privatpersonen von Herrn RA Muth vertreten.